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Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist für Immobilieneigentümer und Bauherren, neben der Haftpflichtversicherung, die wichtigste Versicherung. Sie ersetzt Schäden, die durch Unwetter, Blitzschlag, Explosion oder Brand verursacht werden.

Ein Schaden, der durch Herabfallen von Dachziegeln entsteht, lässt sich vielleicht noch einfach regulieren. Jedoch eine durch Feuer ausgelöste Zerstörung der Immobilie kann in den finanziellen Ruin führen, wenn sie nicht versichert ist. Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt grundsätzlich Elementarschäden, die am und im Gebäude durch Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Feuer entstehen. Mit eingeschlossen in die Versicherung sind fest installierte Antennen, sanitäre und elektrische Installationen. Ebenso fest verlegte Fußbodenbeläge, Einbauschränke, Garagen, Blitzableiter und Markisen.

Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte der Versicherungsnehmer sein Hauptaugenmerk auf die Versicherungssumme richten. Die Höhe sollte sich an den Kosten orientieren, die zur Wiederherstellung der Immobilie notwendig werden könnten. Wichtig ist in jedem Fall die Versicherungsgesellschaft über nachträglich am Gebäude durchgeführte An- und Umbauten zu informieren, da diese Bestandteil der Immobilie sind.

Zu empfehlen ist, zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung, eine gleitende Neuwertversicherung abzuschließen. Diese orientiert sich an den allgemeinen Baupreisentwicklungen und erfasst automatisch die Wertsteigerung des versicherten Objektes.

Bereits länger bestehende Wohngebäudeversicherungen sollten daher überprüft werden. Aufgrund ortsüblicher Neubaubewertungen unterliegen die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegten Bemessungsgrundlagen erheblichen Schwankungen. Die kontinuierliche Anpassung des Vertrages verhindert somit eine Unterversicherung des Gebäudes. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, die eigene Versicherung mit Angeboten anderer Versicherungsgesellschaften zu vergleichen. Um den Versicherungsschutz zu optimieren, lohnt sich daher in jedem Fall ein Vergleich mit aktuellen Angeboten der TOP 30-Geschellschaften.

Damit die Versicherungsgesellschaft beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung einen Unterversicherungsschutz garantieren kann, muss dem Versicherungsantrag ein Wertermittlungsbogen beigefügt werden.

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. In jedem Fall aber benötigen Banken und Kreditinstitute zur Finanzierung von Immobilen den Nachweis über den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Ohne Vorlage einer entsprechenden Police können sie keine Kredite und Darlehen zur Finanzierung von Immobilien vergeben.

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