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Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist für Immobilieneigentümer und Bauherren, neben der Haftpflichtversicherung, die wichtigste Versicherung. Sie ersetzt Schäden, die durch Unwetter, Blitzschlag, Explosion oder Brand verursacht werden.

Ein Schaden, der durch Herabfallen von Dachziegeln entsteht, lässt sich vielleicht noch einfach regulieren. Jedoch eine durch Feuer ausgelöste Zerstörung der Immobilie kann in den finanziellen Ruin führen, wenn sie nicht versichert ist. Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt grundsätzlich Elementarschäden, die am und im Gebäude durch Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Feuer entstehen. Mit eingeschlossen in die Versicherung sind fest installierte Antennen, sanitäre und elektrische Installationen. Ebenso fest verlegte Fußbodenbeläge, Einbauschränke, Garagen, Blitzableiter und Markisen.

Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte der Versicherungsnehmer sein Hauptaugenmerk auf die Versicherungssumme richten. Die Höhe sollte sich an den Kosten orientieren, die zur Wiederherstellung der Immobilie notwendig werden könnten. Wichtig ist in jedem Fall die Versicherungsgesellschaft über nachträglich am Gebäude durchgeführte An- und Umbauten zu informieren, da diese Bestandteil der Immobilie sind.

Zu empfehlen ist, zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung, eine gleitende Neuwertversicherung abzuschließen. Diese orientiert sich an den allgemeinen Baupreisentwicklungen und erfasst automatisch die Wertsteigerung des versicherten Objektes.

Bereits länger bestehende Wohngebäudeversicherungen sollten daher überprüft werden. Aufgrund ortsüblicher Neubaubewertungen unterliegen die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegten Bemessungsgrundlagen erheblichen Schwankungen. Die kontinuierliche Anpassung des Vertrages verhindert somit eine Unterversicherung des Gebäudes. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, die eigene Versicherung mit Angeboten anderer Versicherungsgesellschaften zu vergleichen. Um den Versicherungsschutz zu optimieren, lohnt sich daher in jedem Fall ein Vergleich mit aktuellen Angeboten der TOP 30-Geschellschaften.

Damit die Versicherungsgesellschaft beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung einen Unterversicherungsschutz garantieren kann, muss dem Versicherungsantrag ein Wertermittlungsbogen beigefügt werden.

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. In jedem Fall aber benötigen Banken und Kreditinstitute zur Finanzierung von Immobilen den Nachweis über den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Ohne Vorlage einer entsprechenden Police können sie keine Kredite und Darlehen zur Finanzierung von Immobilien vergeben.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist ein spezieller Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie gehört zu der Berufsunfähigkeitsversicherung und übernimmt im Versicherungsfall die Zahlung einer monatlichen Rente.

Um im Versicherungsfall gut abgesichert zu sein ist es wichtig, dass die Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung einige Kriterien erfüllt. Diese können in den Versicherungsbedingungen des Vertrages nachgelesen werden.
1. Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte in jedem Fall auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichten. Somit kann der Versicherer den Versicherten nicht in eine andere Tätigkeit drängen, die er trotz seiner Berufsunfähigkeit noch ausüben kann (Beispiel: Dachdecker mit Bandscheibenvorfall kann noch als Baumarktberater arbeiten)
2. Weiterhin sollte die Invaliditätsversicherung die Erwerbsunfähigkeit bereits mit der Sechs-Monats-Prognose akzeptieren. Die Rente wird also schon dann gezahlt, wenn der Arzt feststellt, dass der Patient für voraussichtlich sechs Monate berufsunfähig ist. Ältere Modelle der Dienstunfähigkeitsversicherung hingegen bezahlen erst ab einer dreijährigen Berufsunfähigkeit.
3. In den Versicherungsbedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte weiterhin enthalten sein, dass die Leistungen aus dem Vertrag rückwirkend gezahlt werden, denn vor allem in den ersten Monaten sind hohe Zusatzkosten zu tragen.
4. Gleichfalls sollte die Versicherung bei verspäteter Meldung die Zahlung der Rente auf drei Jahre rückwirkend leisten. Oftmals unterschätzen Versicherte nämlich ihre Erkrankung und melden sie daher ihrer Versicherung nicht. Oder aber der Patient ist so stark beeinträchtigt, dass er selbst die Meldung nicht durchführen kann, die Angehörigen von der Police aber keine Kenntnis haben.
5. In den ersten Monaten der Berufsunfähigkeit haben Betroffene häufig kein Einkommen was schnell zu finanziellen Engpässen führen kann. Um den Versicherungsschutz der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht zu gefährden, sollte die Möglichkeit einer zinslosen Stundung gegeben sein.
6. Wird die Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen, sollte in der Police der Dienstunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit einer Nachversicherung eingeräumt werden. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente in bestimmten Fällen, etwa bei Heirat, Jobwechsel oder anderen Ereignissen, und zwar ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.
7. Um auch noch nach Jahren der Berufsunfähigkeit ausreichend abgesichert zu sein, sollte der Vertrag der Dienstunfähigkeitsversicherung eine garantierte Rentensteigerung beinhalten, der die Inflation ausgleicht. Möglich sind hier Rentensteigerungen von zwei bis drei Prozent. Auch die Erhöhung der Rente aus Überschüssen ist möglich, diese sind jedoch nicht garantiert.
8. Das Rücktrittsrecht der Gesellschaft von der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte auf fünf Jahre oder kürzer beschränkt werden.
9. Der Vertrag der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte weiterhin klare Regelungen für befristete Anerkenntnisse beinhalten.
10. Auch sollte die Versicherung auf Nachprüfungen während einer befristeten Anerkennung verzichten.
11. Die Versicherungen prüfen bei Vertragsabschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung das mit der Versicherung verbundene Risiko. Hierfür werden beispielsweise Gesundheitsfragen gestellt. Um der Versicherung das Recht zum nachträglichen Rücktritt von der Dienstunfähigkeitsversicherung oder aber der nachträglichen Beitragsanpassung zu verwehren, sollte der Vertrag den Verzicht auf §41 VVG enthalten. Nach diesem Paragrafen wäre die Beitragsanpassung oder sogar der Vertragsrücktritt möglich, wenn die Versicherung nicht über alle Risiken informiert war.

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