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Haftpflichtversicherung

Um Anwaltskosten und Gerichtskosten zu vermeiden, empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung. Diese deckt unter bestimmten Bedingungen sogar den Rechtschutz ab.

Wirft man in einem Kaufhaus eine teure Ming-Vase um oder schießt der Nachwuchs dem Nachbarn einen Fußball durch die Fensterscheibe, ist eine Haftpflichtversicherung sehr sinnvoll, denn diese kommt für derartige Schäden auf.

Eine Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherten einen gewissen Schutz, wenn er beispielsweise in einer fremden Wohnung einen Schaden anrichtet. Dafür kommt die Haftpflichtversicherung auf. Dies spart einen unter Umständen teuren Rechtsstreit mit Gerichtskosten und Anwaltkosten.

Ein Anspruch auf die Leistungen der Versicherung besteht auch bei schuldhaftem Handeln des Versicherten.

Zudem besteht eine passiver Rechtsschutz im Falle von unberichtigten Ansprüchen gegenüber dem Versicherungsnehmer seitens eines Dritten.

Haftpflicht-Versicherungen sind freiwillig, es sei denn es handelt sich um die Haftpflicht für ein KFZ oder um die Schusswaffe eines Jägers. In diesen Fällen ist die Haftpflichtversicherung zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

Für Ärzte, Angehörige sonstiger Heilberufe und Tierärzte besteht keine gesetzliche Haftpflicht. Hier wäre auch über einen Rechtschutz nachzudenken, um bei Kunstfehlern teure Gerichtskosten abzuwenden.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung wird festgelegt in welchen Fällen der Versicherer nicht leisten muss.

- Handelt der Versicherter unter Vorsatz, muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.
- Ist der Versicherte dem Gesetz nach schuldunfähig, muss die Versicherung ebenfalls nicht zahlen
- Sind mehr als eine Person versichert, kommt der Versicherer für Schäden, die ein Versicherter dem anderen Versicherten zufügt, beispielsweise an dessen Auto, nicht auf.
- Ebenfalls haftet die Versicherung nicht für Schäden an Auftragsarbeiten des Versicherten.

Die Haftpflichtversicherung ersetzt allerdings nicht den Rechtsschutz den eine Rechtsschutzversicherung bietet. Sie greift zum Thema Rechtsschutz nur dann, wenn durch einen vermeintlichen Haftpflichtschaden der Versicherte unrechtmässig beansprucht wird.

Musterbedingungen finden sich beim Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), die über die Homepage des GDV aufgerufen werden können, dort § 4 AHB.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung wird auch Individualversicherung genannt. Hierbei werden das Kostenrisiko, also die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren, von der Versicherungsgesellschaft getragen. Eine Rechtsschutzversicherung gibt es für Privatpersonen und auch für Unternehmen. Allerdings muss man aufpassen, denn die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Versicherungsgebiete. Im Regelfall ist man in einer Rechtschutzversicherung mit 250.000,00 € versichert. Diese Summe reicht, damit die Gerichtskosten einschließlich der Anwaltskosten durch zwei Instanzen hindurch abgesichert sind. In dieser Summe enthalten sind ebenfalls Kosten für Zeugenaussagen oder Sachverständigenhonorare. In der Rechtsschutzversicherung werden fast immer Selbstbeteiligungen vereinbart. Typisch hierfür sind Summen zwischen 150 – 250 Euro. Man kann natürlich auch ohne Selbstbeteiligung abschließen, aber das erhöht die Kosten für die Versicherung immens. Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, dann gilt diese in ganz Europa und in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Selbst in einem Urlaub, der bis zu 6 Wochen dauert, ist man bei den meisten Gesellschaften versichert. Es ist aber Vorsicht geboten und ganz besonders zu beachten. Für jede Rechtsschutzversicherung besteht eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. während dieser Zeit, wird kein Schaden übernommen. Wenn die Wartezeit verstrichen ist, dann die Rechtsschutzversicherung in Kraft, wenn ein Rechtschutzfall vorliegt. Die Beratung vorher zählt nicht zu einem Fall, wird aber von meisten Versicherern schon mit übernommen. Die Rechtsverfolgung wird dann aufgenommen, wenn genügend Hinweise auf einen Erfolg für den Versicherungsnehmer vorliegen, d.h. Ihm darf kein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden.
In der Rechtschutzversicherung kann man außerdem wählen, welche Sparten mit aufgenommen werden sollen. So gibt es Verkehrsrechtschutz für das eigene Fahrzeug oder für alle Fahrzeuge in der Familie. Dann gibt es den Berufsrechtschutz für Arbeitnehmer. Dieser tritt in Kraft, wenn man Probleme mit seinem Chef hat. Weiterhin gibt es für Nichtselbständige eine besondere Form des Firmenrechtschutzes. Und ebenfalls zu nennen ist der Mietrechtsschutz. Bei Vertragsabschluss kann man wählen, ob man ein Komplettpaket oder nur einzelne Sparten versichert.

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By N2H
Versicherung

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