Posts Tagged ‘Haftpflichtversicherung’

Haftpflichtversicherung

Um Anwaltskosten und Gerichtskosten zu vermeiden, empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung. Diese deckt unter bestimmten Bedingungen sogar den Rechtschutz ab.

Wirft man in einem Kaufhaus eine teure Ming-Vase um oder schießt der Nachwuchs dem Nachbarn einen Fußball durch die Fensterscheibe, ist eine Haftpflichtversicherung sehr sinnvoll, denn diese kommt für derartige Schäden auf.

Eine Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherten einen gewissen Schutz, wenn er beispielsweise in einer fremden Wohnung einen Schaden anrichtet. Dafür kommt die Haftpflichtversicherung auf. Dies spart einen unter Umständen teuren Rechtsstreit mit Gerichtskosten und Anwaltkosten.

Ein Anspruch auf die Leistungen der Versicherung besteht auch bei schuldhaftem Handeln des Versicherten.

Zudem besteht eine passiver Rechtsschutz im Falle von unberichtigten Ansprüchen gegenüber dem Versicherungsnehmer seitens eines Dritten.

Haftpflicht-Versicherungen sind freiwillig, es sei denn es handelt sich um die Haftpflicht für ein KFZ oder um die Schusswaffe eines Jägers. In diesen Fällen ist die Haftpflichtversicherung zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

Für Ärzte, Angehörige sonstiger Heilberufe und Tierärzte besteht keine gesetzliche Haftpflicht. Hier wäre auch über einen Rechtschutz nachzudenken, um bei Kunstfehlern teure Gerichtskosten abzuwenden.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung wird festgelegt in welchen Fällen der Versicherer nicht leisten muss.

- Handelt der Versicherter unter Vorsatz, muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.
- Ist der Versicherte dem Gesetz nach schuldunfähig, muss die Versicherung ebenfalls nicht zahlen
- Sind mehr als eine Person versichert, kommt der Versicherer für Schäden, die ein Versicherter dem anderen Versicherten zufügt, beispielsweise an dessen Auto, nicht auf.
- Ebenfalls haftet die Versicherung nicht für Schäden an Auftragsarbeiten des Versicherten.

Die Haftpflichtversicherung ersetzt allerdings nicht den Rechtsschutz den eine Rechtsschutzversicherung bietet. Sie greift zum Thema Rechtsschutz nur dann, wenn durch einen vermeintlichen Haftpflichtschaden der Versicherte unrechtmässig beansprucht wird.

Musterbedingungen finden sich beim Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), die über die Homepage des GDV aufgerufen werden können, dort § 4 AHB.

Translator
German flagItalian flagPortuguese flagEnglish flagFrench flagSpanish flag                                    
By N2H
Sponsored Links
Versicherung

Parse error: syntax error, unexpected $end in /kunden/237332_80796/webseiten/berliner-versicherung/wordpress/wp-content/themes/big_blue/footer.php on line 2