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Fondsgebundene Versicherung
Unter fondgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen versteht man sogenannte kapitalbildende Lebensversicherungen. Der Leistungsanspruch ist an vertraglich vereinbarte Instrumente gebunden. Dies können Fonds sein, aber auch andere Anlageformen.
Oft werden solche Versicherungen ersatzweise für die Rentenversicherung als Altersvorsorge verwendet, was aber mittlerweile bereits umstritten ist. Viele Arbeitnehmer lassen ihre vermögenswirksamen Leistungen in eine kapitalbildende Versicherung einfließen.
Da der Versicherer keine Verpflichtung vornimmt in einer bestimmten Höhe zu leisten, sind zukünftig sog. Garantiefonds, bei denen eine Mindestleistung garantiert wird, vorgesehen.
Der Versicherungsnehmer kann direkten Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen.
Sinnvoller wäre bezüglich der vermögenswirksamen Leistungen die betriebliche Altersvorsorge, die vom Staat als sogenannte Riester-Rente gefördert wird. Was Viele nicht wissen ist auch, dass der Ehegatte ebenfalls von dieser Förderung profitieren kann, selbst wenn er selbst keine private Altersvorsorge hat.
Zu beachten sind auch feine Unterschiede:
Bei der Riester-Rente wird die angesparte Summe nur bis zu 30 % bei Rentenbeginn ausgezahlt, den Rest bilden monatliche Rentenzahlungen. Ber der Rürup-Rente hingegen gibt es diese Teilauszahlung nicht, dort gibt es nur die monatlichen Rentenzahlungen.
Durch die Wahl einer kapitalbildenden oder fondgebundenen Versicherung hat man die Option die am Vertragsende angesparte Summe voll ausgezahlt zu bekommen. Dann kann man entscheiden dieses Geld erneut anzulegen oder anderweitig zu verwenden. Auch hier besteht oft die Möglichkeit sich die Summe als monatliche Rente auszahlen zu lassen.
Riester-Renten und Rürup-Renten werden vom Staat gefördert, was sie unter bestimmten Vorraussetzungen durchaus attraktiv machen kann. Dennoch sollte der Versicherungsnehmer im Vorfeld genau überlegen, was seine persönliche Zielsetzung anbelangt. Fondgebundene Versicherungen können auch eine Laufzeit von 10 - 12 Jahren haben. Anschließend kann der Versicherungsnehmer die ausgezahlte Summe entsprechend seiner Wünsche erneut anlegen. Im Notfall hat er hier sogar einen Trumpf im Ärmel, denn er kann eine solche Versicherung auch bereits vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen. Dies ist nicht unbedingt ratsam, doch in finanziellen Notsituationen hilfreicher als eine Rente, auf die man erst noch ein halbes Leben lang warten muss.





