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Haftpflichtversicherung

Um Anwaltskosten und Gerichtskosten zu vermeiden, empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung. Diese deckt unter bestimmten Bedingungen sogar den Rechtschutz ab.

Wirft man in einem Kaufhaus eine teure Ming-Vase um oder schießt der Nachwuchs dem Nachbarn einen Fußball durch die Fensterscheibe, ist eine Haftpflichtversicherung sehr sinnvoll, denn diese kommt für derartige Schäden auf.

Eine Haftpflichtversicherung gewährt dem Versicherten einen gewissen Schutz, wenn er beispielsweise in einer fremden Wohnung einen Schaden anrichtet. Dafür kommt die Haftpflichtversicherung auf. Dies spart einen unter Umständen teuren Rechtsstreit mit Gerichtskosten und Anwaltkosten.

Ein Anspruch auf die Leistungen der Versicherung besteht auch bei schuldhaftem Handeln des Versicherten.

Zudem besteht eine passiver Rechtsschutz im Falle von unberichtigten Ansprüchen gegenüber dem Versicherungsnehmer seitens eines Dritten.

Haftpflicht-Versicherungen sind freiwillig, es sei denn es handelt sich um die Haftpflicht für ein KFZ oder um die Schusswaffe eines Jägers. In diesen Fällen ist die Haftpflichtversicherung zwingend gesetzlich vorgeschrieben.

Für Ärzte, Angehörige sonstiger Heilberufe und Tierärzte besteht keine gesetzliche Haftpflicht. Hier wäre auch über einen Rechtschutz nachzudenken, um bei Kunstfehlern teure Gerichtskosten abzuwenden.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung wird festgelegt in welchen Fällen der Versicherer nicht leisten muss.

- Handelt der Versicherter unter Vorsatz, muss die Versicherung nicht für den Schaden aufkommen.
- Ist der Versicherte dem Gesetz nach schuldunfähig, muss die Versicherung ebenfalls nicht zahlen
- Sind mehr als eine Person versichert, kommt der Versicherer für Schäden, die ein Versicherter dem anderen Versicherten zufügt, beispielsweise an dessen Auto, nicht auf.
- Ebenfalls haftet die Versicherung nicht für Schäden an Auftragsarbeiten des Versicherten.

Die Haftpflichtversicherung ersetzt allerdings nicht den Rechtsschutz den eine Rechtsschutzversicherung bietet. Sie greift zum Thema Rechtsschutz nur dann, wenn durch einen vermeintlichen Haftpflichtschaden der Versicherte unrechtmässig beansprucht wird.

Musterbedingungen finden sich beim Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft (GDV), die über die Homepage des GDV aufgerufen werden können, dort § 4 AHB.

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung ist für Immobilieneigentümer und Bauherren, neben der Haftpflichtversicherung, die wichtigste Versicherung. Sie ersetzt Schäden, die durch Unwetter, Blitzschlag, Explosion oder Brand verursacht werden.

Ein Schaden, der durch Herabfallen von Dachziegeln entsteht, lässt sich vielleicht noch einfach regulieren. Jedoch eine durch Feuer ausgelöste Zerstörung der Immobilie kann in den finanziellen Ruin führen, wenn sie nicht versichert ist. Eine Wohngebäudeversicherung ersetzt grundsätzlich Elementarschäden, die am und im Gebäude durch Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Feuer entstehen. Mit eingeschlossen in die Versicherung sind fest installierte Antennen, sanitäre und elektrische Installationen. Ebenso fest verlegte Fußbodenbeläge, Einbauschränke, Garagen, Blitzableiter und Markisen.

Beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte der Versicherungsnehmer sein Hauptaugenmerk auf die Versicherungssumme richten. Die Höhe sollte sich an den Kosten orientieren, die zur Wiederherstellung der Immobilie notwendig werden könnten. Wichtig ist in jedem Fall die Versicherungsgesellschaft über nachträglich am Gebäude durchgeführte An- und Umbauten zu informieren, da diese Bestandteil der Immobilie sind.

Zu empfehlen ist, zusätzlich zur Wohngebäudeversicherung, eine gleitende Neuwertversicherung abzuschließen. Diese orientiert sich an den allgemeinen Baupreisentwicklungen und erfasst automatisch die Wertsteigerung des versicherten Objektes.

Bereits länger bestehende Wohngebäudeversicherungen sollten daher überprüft werden. Aufgrund ortsüblicher Neubaubewertungen unterliegen die bei Abschluss des Vertrages zu Grunde gelegten Bemessungsgrundlagen erheblichen Schwankungen. Die kontinuierliche Anpassung des Vertrages verhindert somit eine Unterversicherung des Gebäudes. In diesem Zusammenhang bietet es sich an, die eigene Versicherung mit Angeboten anderer Versicherungsgesellschaften zu vergleichen. Um den Versicherungsschutz zu optimieren, lohnt sich daher in jedem Fall ein Vergleich mit aktuellen Angeboten der TOP 30-Geschellschaften.

Damit die Versicherungsgesellschaft beim Abschluss der Wohngebäudeversicherung einen Unterversicherungsschutz garantieren kann, muss dem Versicherungsantrag ein Wertermittlungsbogen beigefügt werden.

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung ist in einigen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben. In jedem Fall aber benötigen Banken und Kreditinstitute zur Finanzierung von Immobilen den Nachweis über den Abschluss einer Wohngebäudeversicherung. Ohne Vorlage einer entsprechenden Police können sie keine Kredite und Darlehen zur Finanzierung von Immobilien vergeben.

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, die bei der Gründung eines neuen Hausstandes abgeschlossen werden sollten. Sie deckt, ganz dem Namen nach, alles ab, was zum Hausrat der Wohngemeinschaft gehört. So werden beispielsweise Schäden übernommen, die durch Wasser, Vandalismus, Unwetter, Blitzschlag und Feuer verursacht wurden. Auch gegen Einbruch und Diebstahl ist der Versicherungsnehmer abgesichert.
Doch nicht nur die zerstörten Gegenstände werden ersetzt, es werden auch die Kosten für Aufräumarbeiten und Hotelunterkunft bezahlt.
Bevor eine Hausratversicherung abgeschlossen wird, sollte man sich einen umfassenden Überblick über alle Vermögensgegenstände machen, die sich im Haus oder in der Wohnung befinden. Es besteht nämlich grundsätzlich die Gefahr der Unterversicherung. Dabei liegt die Versicherungssumme unter dem Wert aller versicherten Gegenstände, so dass im Schadensfall viel weniger ausbezahlt wird, als das gesamte Mobiliar eigentlich wert war.
Um dies zu vermeiden, sind viele Versicherungsgesellschaften dazu übergegangen, einen Schutz pro Quadratmeter Wohnfläche anzubieten.
Beim Abschluss der Hausratversicherung sollte man zudem angeben, ob man seinen Hausrat eventuell auch in einer Ferienwohnung oder ähnlichem nutzen möchte. Diese Wohnung wird dann auf der Police mitvermerkt, so dass der Versicherungsschutz auch im Urlaub weiter besteht.
Wie hoch die Prämie für die Versicherung ist, hängt davon ab, wie groß die zu versichernde Wohnung ist und wo sie sich befindet. So werden zum Beispiel in Überschwemmungsgebieten und Stadteilen mit hoher Kriminalitätsrate höhere Beiträge verlangt als in „sicheren“ Gegenden.
Verwahrt man jedoch Gegenstände von Dritten im eigenen Haus und werden diese beschädigt, so kommt die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf.
Zusätzlich zur Haftpflichtversicherung und zur Hausratversicherung kann man eine Glasversicherung abschließen, um Terrarien, Aquarien und Fensterscheiben abzusichern.
Am besten ist es, man schließt ein großes Komplettpaket bei einer einzigen Versicherungsgesellschaft ab. So vermeidet man, dass gewisse Teile doppelt versichert sind und andere im schlimmsten Fall überhaupt nicht. Außerdem bieten viele Gesellschaften treuen Kunden einen nicht beträchtlichen Bonus und besondere Zusatzleistungen an, die im Notfall mehr als nützlich sein können.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung wird auch Individualversicherung genannt. Hierbei werden das Kostenrisiko, also die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren, von der Versicherungsgesellschaft getragen. Eine Rechtsschutzversicherung gibt es für Privatpersonen und auch für Unternehmen. Allerdings muss man aufpassen, denn die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Versicherungsgebiete. Im Regelfall ist man in einer Rechtschutzversicherung mit 250.000,00 € versichert. Diese Summe reicht, damit die Gerichtskosten einschließlich der Anwaltskosten durch zwei Instanzen hindurch abgesichert sind. In dieser Summe enthalten sind ebenfalls Kosten für Zeugenaussagen oder Sachverständigenhonorare. In der Rechtsschutzversicherung werden fast immer Selbstbeteiligungen vereinbart. Typisch hierfür sind Summen zwischen 150 – 250 Euro. Man kann natürlich auch ohne Selbstbeteiligung abschließen, aber das erhöht die Kosten für die Versicherung immens. Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, dann gilt diese in ganz Europa und in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Selbst in einem Urlaub, der bis zu 6 Wochen dauert, ist man bei den meisten Gesellschaften versichert. Es ist aber Vorsicht geboten und ganz besonders zu beachten. Für jede Rechtsschutzversicherung besteht eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. während dieser Zeit, wird kein Schaden übernommen. Wenn die Wartezeit verstrichen ist, dann die Rechtsschutzversicherung in Kraft, wenn ein Rechtschutzfall vorliegt. Die Beratung vorher zählt nicht zu einem Fall, wird aber von meisten Versicherern schon mit übernommen. Die Rechtsverfolgung wird dann aufgenommen, wenn genügend Hinweise auf einen Erfolg für den Versicherungsnehmer vorliegen, d.h. Ihm darf kein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden.
In der Rechtschutzversicherung kann man außerdem wählen, welche Sparten mit aufgenommen werden sollen. So gibt es Verkehrsrechtschutz für das eigene Fahrzeug oder für alle Fahrzeuge in der Familie. Dann gibt es den Berufsrechtschutz für Arbeitnehmer. Dieser tritt in Kraft, wenn man Probleme mit seinem Chef hat. Weiterhin gibt es für Nichtselbständige eine besondere Form des Firmenrechtschutzes. Und ebenfalls zu nennen ist der Mietrechtsschutz. Bei Vertragsabschluss kann man wählen, ob man ein Komplettpaket oder nur einzelne Sparten versichert.

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