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Lebensversicherung
Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung gehört zu den Personenversicherungen. Diese Zuordnung erfolgt aufgrund der Tatsache, dass das versicherte Risiko (in der Regel der eigene Todesfall bzw. Langlebigkeit) in der Person selbst liegt. Lebensversicherungen werden meist als Summenversicherungen festgelegt, es wird also im Versicherungsvertrag eine bestimmte Summe festgelegt, die im konkreten Versicherungsfall an den Versicherten oder den Bezugsberechtigten gezahlt wird. Die Höhe des tatsächlichen Schadens ist hierbei eher nebensächlich.
Im Vertrag der Versicherung wird dabei genau festgelegt, in welchem Versicherungsfall die Leistung ausgezahlt wird. Da oft auch das Erleben eines festgeschriebenen Zeitpunkts als Versicherungsfall (Erlebnisfallversicherung) vereinbart wird, ist die Lebensversicherung auch eine Altersvorsorge mit der die staatliche Rente aufgebessert werden kann. Die private Rentenversicherung wird daher ebenfalls als Erlebnisfallversicherung zu den Lebensversicherungen gezählt. Dies liegt daran, dass die Rentenversicherung ähnlich kalkuliert und betrieben wird wie die Lebensversicherung. Die Leistung der Rentenversicherung ist jedoch meist eine regelmäßige Zahlung eines bestimmten Betrages. Diese Zahlungsweise kann auch bei der Lebensversicherung vereinbart werden.
Es besteht die Möglichkeit, eine Lebensversicherung als Sozialversicherung anzusehen, da bei diesen ja ähnliche Risiken abgedeckt werden. Dennoch sind diese beiden Versicherungen klar zu trennen. Als Lebensversicherung werden Individualversicherungen bezeichnet die bestimmte Risiken abdecken. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um den Tod handeln. Auch schwere Krankheiten die zur Berufsunfähigkeit führen können als Versicherungsfall gelten und die Versicherung so zur Zahlung der vereinbarten Geldsumme veranlassen.
Betrachtet man also die Lebensversicherung als ganzes, so wird klar wie viele Risiken durch diese Versicherung abgedeckt werden bzw. abgedeckt werden können. So oder so wird die vereinbarte Geldsumme in jedem Fall ausgezahlt - im Todesfall an den Bezugsberechtigten oder an die versicherte Person selbst. Wann die Summe ausgezahlt wird hängt dabei immer von dem Vertrag und den darin getroffenen Vereinbarungen ab.





