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Über uns

Willkommen bei Berliner-versicherungs.net, Berliner-versicherungs.net ist ein Versicherungsportal, das kontinuierlich, aufmerksam und kritisch den Versicherungs- markt beobachtet und für seine Kunden Tarife und Leistungen vergleicht. Dabei unterhalten wir ein umfangreiches Netzwerk an Versicherungsmaklern und Versicherungsgesellschaften.

Um eine objektive Beobachtung und Kommentierung des Versicherungsmarktes gewährleisten zu können, handelt Berliner-versicherungs.net selbst nicht mit Versicher-ungen. Gerne können Sie aber online unsere Analysetools für Versicherungen in Anspruch nehmen, um sich einen Überblick zu verschaffen und so den für Sie passenden Versicherungsmakler beziehungsweise die beste Versicherungsgesell-schaft zu finden. Der Markt für Versicherungspolicen wird immer differenzierter, qualifizierte Analysen der Versicherungsgesellschaften und ihrer Angebote sind im Internet nur schwer zu finden. Das liegt daran, dass die meisten uns bekannten Seiten sich hauptsächlich mit dem Makeln von Versicherungen beschäftigen und Aspekte wie objektive Information zu den Versicherungs-Produkten dabei oft hinten an stehen. Diese Lücke möchte Berliner-versicherungs.net mit Hilfe dieses Portals schließen, auch im Hinblick darauf, dass im Zuge der Vereinheitlichung der Regeln und Standards innerhalb des europäischen Versicherungsmarktes in den kommenden Jahren eher mit einer Erweiterung des Angebotes an Versicherungs-policen zu rechnen ist. Es empfiehlt sich daher gegebenenfalls, unseren einmal pro Quartal erscheinen- den Newsletter zu abonnieren, um unangenehmen Überraschungen vorzubeu- gen. Denn wie heißt es doch so schön: Vorbeugen ist besser als Heilen. Gerne halten wir Sie auf dem Laufenden und informieren Sie über wichtige Änderungen bezüglich des Versicherungsrechts (keine echtsberatung) und in den Tarifen, da auf Grund des erhöhten Konkurrenzdrucks innerhalb der Europäischen Union, gerade im Bereich der Leistungen und Tarife mit positiven Entwicklungen für die Verbraucher zu rechnen ist. Der Versicherungsmarkt ist also in Bewegung, und zwar hin zu Ihren Interessen als Verbraucher. Da auf diesem Markt, wie bereits erwähnt, mit einer Ausweitung der angebotenen Versicherungspolicen zu rechnen ist, werden wir uns hier hauptsächlich auf Aspekte von Privatpersonen beschränken. So können wir Ihnen auch garantiert fundierte Analysen und ausführliche Informationen zum deutschen und europäischen Versicherungsmarkt bieten.

Rechtsschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung wird auch Individualversicherung genannt. Hierbei werden das Kostenrisiko, also die Gerichtskosten und die Anwaltsgebühren, von der Versicherungsgesellschaft getragen. Eine Rechtsschutzversicherung gibt es für Privatpersonen und auch für Unternehmen. Allerdings muss man aufpassen, denn die Rechtsschutzversicherung gilt nicht für alle Versicherungsgebiete. Im Regelfall ist man in einer Rechtschutzversicherung mit 250.000,00 € versichert. Diese Summe reicht, damit die Gerichtskosten einschließlich der Anwaltskosten durch zwei Instanzen hindurch abgesichert sind. In dieser Summe enthalten sind ebenfalls Kosten für Zeugenaussagen oder Sachverständigenhonorare. In der Rechtsschutzversicherung werden fast immer Selbstbeteiligungen vereinbart. Typisch hierfür sind Summen zwischen 150 – 250 Euro. Man kann natürlich auch ohne Selbstbeteiligung abschließen, aber das erhöht die Kosten für die Versicherung immens. Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, dann gilt diese in ganz Europa und in den Anliegerstaaten des Mittelmeeres. Selbst in einem Urlaub, der bis zu 6 Wochen dauert, ist man bei den meisten Gesellschaften versichert. Es ist aber Vorsicht geboten und ganz besonders zu beachten. Für jede Rechtsschutzversicherung besteht eine Wartezeit von 3 Monaten, d.h. während dieser Zeit, wird kein Schaden übernommen. Wenn die Wartezeit verstrichen ist, dann die Rechtsschutzversicherung in Kraft, wenn ein Rechtschutzfall vorliegt. Die Beratung vorher zählt nicht zu einem Fall, wird aber von meisten Versicherern schon mit übernommen. Die Rechtsverfolgung wird dann aufgenommen, wenn genügend Hinweise auf einen Erfolg für den Versicherungsnehmer vorliegen, d.h. Ihm darf kein schuldhaftes Handeln nachgewiesen werden.
In der Rechtschutzversicherung kann man außerdem wählen, welche Sparten mit aufgenommen werden sollen. So gibt es Verkehrsrechtschutz für das eigene Fahrzeug oder für alle Fahrzeuge in der Familie. Dann gibt es den Berufsrechtschutz für Arbeitnehmer. Dieser tritt in Kraft, wenn man Probleme mit seinem Chef hat. Weiterhin gibt es für Nichtselbständige eine besondere Form des Firmenrechtschutzes. Und ebenfalls zu nennen ist der Mietrechtsschutz. Bei Vertragsabschluss kann man wählen, ob man ein Komplettpaket oder nur einzelne Sparten versichert.

Lebensversicherung

Lebensversicherung

Eine Lebensversicherung gehört zu den Personenversicherungen. Diese Zuordnung erfolgt aufgrund der Tatsache, dass das versicherte Risiko (in der Regel der eigene Todesfall bzw. Langlebigkeit) in der Person selbst liegt. Lebensversicherungen werden meist als Summenversicherungen festgelegt, es wird also im Versicherungsvertrag eine bestimmte Summe festgelegt, die im konkreten Versicherungsfall an den Versicherten oder den Bezugsberechtigten gezahlt wird. Die Höhe des tatsächlichen Schadens ist hierbei eher nebensächlich.

Im Vertrag der Versicherung wird dabei genau festgelegt, in welchem Versicherungsfall die Leistung ausgezahlt wird. Da oft auch das Erleben eines festgeschriebenen Zeitpunkts als Versicherungsfall (Erlebnisfallversicherung) vereinbart wird, ist die Lebensversicherung auch eine Altersvorsorge mit der die staatliche Rente aufgebessert werden kann. Die private Rentenversicherung wird daher ebenfalls als Erlebnisfallversicherung zu den Lebensversicherungen gezählt. Dies liegt daran, dass die Rentenversicherung ähnlich kalkuliert und betrieben wird wie die Lebensversicherung. Die Leistung der Rentenversicherung ist jedoch meist eine regelmäßige Zahlung eines bestimmten Betrages. Diese Zahlungsweise kann auch bei der Lebensversicherung vereinbart werden.

Es besteht die Möglichkeit, eine Lebensversicherung als Sozialversicherung anzusehen, da bei diesen ja ähnliche Risiken abgedeckt werden. Dennoch sind diese beiden Versicherungen klar zu trennen. Als Lebensversicherung werden Individualversicherungen bezeichnet die bestimmte Risiken abdecken. Dabei muss es sich nicht zwangsläufig um den Tod handeln. Auch schwere Krankheiten die zur Berufsunfähigkeit führen können als Versicherungsfall gelten und die Versicherung so zur Zahlung der vereinbarten Geldsumme veranlassen.

Betrachtet man also die Lebensversicherung als ganzes, so wird klar wie viele Risiken durch diese Versicherung abgedeckt werden bzw. abgedeckt werden können. So oder so wird die vereinbarte Geldsumme in jedem Fall ausgezahlt - im Todesfall an den Bezugsberechtigten oder an die versicherte Person selbst. Wann die Summe ausgezahlt wird hängt dabei immer von dem Vertrag und den darin getroffenen Vereinbarungen ab.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer nach dem 1.1.1961 geboren wurde hat keinen Anspruch mehr auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Aus diesem Grund ist eine private Absicherung gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung dringend angeraten. Die privatwirtschaftliche Versicherung bietet eine umfangreiche Auswahl Invaliditätsversicherung und der Absicherung gegen Erwerbsunfähigkeit.
Sehr wichtig ist es zu beachten, dass bei einer Berufsunfähigkeit keine abstrakte Verweisbarkeit gegeben ist. Dies würde nämlich bedeuten, dass bei einer Berufsunfähigkeit seitens des Versicherers geprüft wird, ob eine anderweitige Tätigkeit zumutbar wäre. Falls ja, erhält der Versicherte keine Rente. Außerdem sollte der Vertrag beinhalten, dass die Rente bereits ab einer Erwerbsminderung von 50% gezahlt wird.
Je früher man über den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch zur Absicherung gegen Invalidität und Erwerbsunfähigkeit nachdenkt, umso günstiger fallen die Beiträge aus.
Hier wird unterschieden zwischen einer eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, bei der ein Teil der Beiträge in einen Fond fließt und einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, die an einen Trägertarif gekoppelt ist.
Bei der eigenständigen Berufsunfähigkeitsversicherung erhält der Versicherungsnehmer die Fondanteile ausbezahlt, wenn der die Versicherung nicht in Anspruch genommen hat. Bei einer Zusatzversicherung entfällt diese Auszahlung in der Regel, deshalb sind hier auch die Beiträge wesentlich günstiger.
Die privatwirtschaftliche Versicherung bietet auch die Möglichkeit, sich nur durch eine Invaliditätsversicherung gegen das Risiko der kompletten Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Die Beiträge sind deutlich geringer und es besteht bei einigen Anbietern die Option, den Vertrag innerhalb eines festgelegten Zeitraums in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umzuwandeln, wenn sich an den persönlichen Verhältnissen etwas ändert.
Es ist auch möglich, die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit zu koppeln an einen Basis-Rentenversicherungsvertrag nach Rürup. In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer den Vorteil, dass der gesamte Beitrag, also auch der zur Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend gemacht werden kann.
Da auch für Personen, die vor 1961 geboren sind, die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung stark gemindert wurden, empfiehlt es sich auch hier über eine Invaliditätsabsicherung gegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit nachzudenken.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist ein spezieller Zweig der Invaliditätsversicherung. Sie gehört zu der Berufsunfähigkeitsversicherung und übernimmt im Versicherungsfall die Zahlung einer monatlichen Rente.

Um im Versicherungsfall gut abgesichert zu sein ist es wichtig, dass die Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherung einige Kriterien erfüllt. Diese können in den Versicherungsbedingungen des Vertrages nachgelesen werden.
1. Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte in jedem Fall auf die abstrakte Verweisbarkeit verzichten. Somit kann der Versicherer den Versicherten nicht in eine andere Tätigkeit drängen, die er trotz seiner Berufsunfähigkeit noch ausüben kann (Beispiel: Dachdecker mit Bandscheibenvorfall kann noch als Baumarktberater arbeiten)
2. Weiterhin sollte die Invaliditätsversicherung die Erwerbsunfähigkeit bereits mit der Sechs-Monats-Prognose akzeptieren. Die Rente wird also schon dann gezahlt, wenn der Arzt feststellt, dass der Patient für voraussichtlich sechs Monate berufsunfähig ist. Ältere Modelle der Dienstunfähigkeitsversicherung hingegen bezahlen erst ab einer dreijährigen Berufsunfähigkeit.
3. In den Versicherungsbedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte weiterhin enthalten sein, dass die Leistungen aus dem Vertrag rückwirkend gezahlt werden, denn vor allem in den ersten Monaten sind hohe Zusatzkosten zu tragen.
4. Gleichfalls sollte die Versicherung bei verspäteter Meldung die Zahlung der Rente auf drei Jahre rückwirkend leisten. Oftmals unterschätzen Versicherte nämlich ihre Erkrankung und melden sie daher ihrer Versicherung nicht. Oder aber der Patient ist so stark beeinträchtigt, dass er selbst die Meldung nicht durchführen kann, die Angehörigen von der Police aber keine Kenntnis haben.
5. In den ersten Monaten der Berufsunfähigkeit haben Betroffene häufig kein Einkommen was schnell zu finanziellen Engpässen führen kann. Um den Versicherungsschutz der Dienstunfähigkeitsversicherung nicht zu gefährden, sollte die Möglichkeit einer zinslosen Stundung gegeben sein.
6. Wird die Versicherung in jungen Jahren abgeschlossen, sollte in der Police der Dienstunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit einer Nachversicherung eingeräumt werden. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht die Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente in bestimmten Fällen, etwa bei Heirat, Jobwechsel oder anderen Ereignissen, und zwar ohne eine erneute Gesundheitsprüfung.
7. Um auch noch nach Jahren der Berufsunfähigkeit ausreichend abgesichert zu sein, sollte der Vertrag der Dienstunfähigkeitsversicherung eine garantierte Rentensteigerung beinhalten, der die Inflation ausgleicht. Möglich sind hier Rentensteigerungen von zwei bis drei Prozent. Auch die Erhöhung der Rente aus Überschüssen ist möglich, diese sind jedoch nicht garantiert.
8. Das Rücktrittsrecht der Gesellschaft von der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte auf fünf Jahre oder kürzer beschränkt werden.
9. Der Vertrag der Dienstunfähigkeitsversicherung sollte weiterhin klare Regelungen für befristete Anerkenntnisse beinhalten.
10. Auch sollte die Versicherung auf Nachprüfungen während einer befristeten Anerkennung verzichten.
11. Die Versicherungen prüfen bei Vertragsabschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung das mit der Versicherung verbundene Risiko. Hierfür werden beispielsweise Gesundheitsfragen gestellt. Um der Versicherung das Recht zum nachträglichen Rücktritt von der Dienstunfähigkeitsversicherung oder aber der nachträglichen Beitragsanpassung zu verwehren, sollte der Vertrag den Verzicht auf §41 VVG enthalten. Nach diesem Paragrafen wäre die Beitragsanpassung oder sogar der Vertragsrücktritt möglich, wenn die Versicherung nicht über alle Risiken informiert war.

Britische Lebensversicherung

Unter der allgemeinen Bezeichnung Britische Lebensversicherung findet man eine ganze Reihe verschiedener Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsprodukte.
Wie der Name schon beinhaltet, haben die Versicherer, die eine Britische Lebensversicherung anbieten, ihren Firmensitz in Großbritannien. Inzwischen lässt der europäische Binnenmarkt für Lebensversicherungs- und Rentenversicherungsprodukte es zu, dass die britischen Angebote auch von Bürgern anderer EU-Länder genutzt werden können. Die Lebens- oder Rentenversicherung kann dann entweder im Direktvertrieb oder über eine europäische Niederlassung des Versicherers abgeschlossen werden.

Die Britische Lebensversicherung gibt es bereits seit mehr als 200 Jahren. Der britische Lebensversicherungsmarkt steht an dritter Stelle der größten Versicherungsmärkte der Welt. Mit ihrem 18%igen Anteil am europäischen Versicherungsmarkt, ist die Britische Lebensversicherung zusätzlich einer der größten Teilmärkte in Europa.
Die Britischen Lebens- und Rentenversicherungsgesellschaften verwalten ein Kapital von insgesamt ca. 1.092 Milliarden britische Pfund. Täglich werden rund 247 Millionen britische Pfund für Leistungen aus Verträgen zur Altervorsorge, Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, ausgezahlt.
Gleichzeitig sind die Britischen Lebens- und Rentenversicherungsgesellschaften institutionelle Investoren mit einem britischen Aktienanteil von rund 20 Prozent.
Normalerweise wird die Britische Lebensversicherung zur Kapitalanlage, als Altersvorsorge oder als Kreditabsicherung abgeschlossen. Der Britische Lebensversicherungsmarkt bietet die kapitalbildende Lebensversicherung in Verbindung mit einer Britischen Art der Überschussbeteiligung an. Vielfach existieren aber auch Angebote für die fondsgebundene Lebensversicherung.
Mischformen aus Überschussbeteiligung und Fonds verzeichnen in den letzten Jahren starke Zuwächse.

Obwohl die rechtlichen Grundvorgaben aufgrund von EU-Vorschriften in allen Mitgliedsstaaten relativ gleich sind, unterscheiden sich die Britischen Versicherer von ihren europäischen Kollegen hauptsächlich in der Kapitalanlagepolitik.
Kontinentaleuropa garantiert relativ hohe Ablaufleistungen bei der Lebens- und Rentenversicherung.
Einige Länder, seit 2008 beispielsweise Deutschland, verlangen grundsätzlich von allen Anbietern, auch den britischen, Garantien für Rückkaufswerte während der Laufzeit.

Die Lebens- und Rentenversicherungen in Großbritannien hingegen garantieren nur die Auszahlung zum Ablaufzeitpunkt und meistens nicht die Rückkaufswerte.
Dadurch sind britische Lebensversicherer flexibler bei der Kapitalanlage und können, unter Berücksichtigung der europäischen Obergrenze von 35% des Gesamtkapitals, umfangreicher am Aktienmarkt investieren.

KFZ Versicherungen

Kfz-Versicherung

Eine Kfz-Versicherung, ist im Gegensatz zu einer Vollkaskoversicherung zum Beispiel eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, welche den Zweck hat Schadensersatzansprüche abzudecken und den Eigentümer eines Kfz vor Schäden durch Dritte zu schützen. Eine Kfz-Versicherung gilt für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge. Ein solches Schadensmodell versichert den Versicherungsnehmer, zum Beispiel gegen einen Auffahrunfall welcher von Seiten des Versicherten ausgeht. Die Kfz-Versicherung übernimmt im Regelfall die am eigenen, sowie am fremden Kfz entstandenen Schäden zum Beispiel Blechschaden unter anderem. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, ist wie oben erwähnt verpflichtend und bedient sich erfreulicher Weise einer Europa weiten Vereinheitlichung. Der Prozess der gleich hohen Schadensabdeckung ist jedoch noch nicht abgeschlossen, sodass Sie im Regelfall mit erheblichen Abweichungen in der Höchst-Schadensumme rechnen müssen.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist zwar staatlich vorgeschrieben, jedoch können Sie zwischen mehreren Anbietern wählen. Die Transparenz des Marktes ermöglicht es Ihnen, Gott sei Dank, einen Vergleich zwischen mehreren Anbietern, bei dem sich deutliche Preisunterschiede fest machen lassen, durchzuführen.
In Bezug auf die Beiträge können des weiteren noch viele unterschiedliche Kostenfaktoren einwirken. Auf den Beitrag der Kfz-Haftpflichtversicherung wird zum Beispiel ein so genannter Schadenfreiheitsrabatt angerechnet, welcher sich jedoch Positiv auf den zu entrichtenden Beitrag auswirkt. Aufgrund dieses gewährten Boni können Sie sich, wenn Ihr Vertragsablauf Schadensfrei verläuft, sich über ständig sinkende Beiträge erfreuen. Eine Beitragsverkürzung ist in Europa, wie die Höchstschadenssumme sehr unterschiedlich. In Deutschland kann diese Beitragskürzung sich auf bis zu 75% des abzuführenden Anfangsbetrages verkürzen. In vielen anderen europäischen Ländern sind die Beitragskürzungen in der Regel nicht so hoch, zumeist liegen die Senkungen der zu entführenden Zahllast bei ungefähr 50%, wie es zum Beispiel in unserem Nachbarland Österreich der Fall ist.
Wenn Sie Jahre lang schadensfrei fahren, so können Sie sich zudem über einen positiven SF( schadensfrei) Vermerk freuen. Sollte jedoch genau das Gegenteil gegeben sein und Sie durch häufige Verschuldung von Unfällen in Erscheinung treten, so kann der Versicherungsbeitrag auch erhöht werden. In Deutschland kann die Erhöhung bis zu 260% über der Normalprämie liegen. Die Prämien beziehungsweise die zu entrichtenden Zahllasten, werden nach folgenden Kriterien gestaffelt. Ein wichtiger Faktor, welcher die Beitragssätze bestimmt, ist selbstverständlich die Typklasse des Fahrzeuges. Dabei werden besonders die Schadenshäufigkeit sowie die Reperaturkosten eines bestimmten Fahrzeugtyps berücksichtigt sowie einige andere Faktoren.

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